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Heiraten in Ungarn als Ausländer

Aktualisiert: 16. Feb.




Es ist nicht ganz so einfach wie in Deutschland-wie heirate ich als Ausländer in Ungarn?


Zu Beginn müssen diese Dokumente vorliegen:

-       Gültiger Ausweis oder Reisepass

-       Lakcimkarte und Registrationskarte

-       bei OFFI beglaubigt übersetzte Geburtsurkunde

-       Ehefähigkeitszeugniss

 

Ehefähigkeitszeugniss:

Zuständig für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses ist das Standesamt des Wohnsitzes des/der ausländischen Verlobten. Bitte halten Sie Rücksprache mit Ihrem Standesamt im alten Heimatland.

Deutschland:

Besteht kein Wohnsitz in Deutschland, so ist der Standesbeamte des letzten deutschen Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthaltes zuständig. Sollte nie ein Wohnsitz in Deutschland vorhanden gewesen sein, dann ist das Standesamt I in Berlin dafür zuständig.


Für Antragsformulare Ihres zuständigen Standesamtes wenden Sie sich bitte direkt an dieses.

Das Ehefähigkeitszeugnis wird auf einem internationalen Vordruck ausgestellt. Es ist sechs Monate gültig. Das bedeutet, dass der Eheschließungstermin innerhalb dieser sechs Monate liegen muss. Das Ehefähigkeitszeugnis kann auch erst sechs Monate vor dem vorgesehenen Eheschließungstermin ausgestellt werden.


Vorzulegende Antragsunterlagen:

Um ein Ehefähigkeitszeugnis bei einem deutschen Standesamt zu beantragen, benötigen Sie üblicherweise folgende Unterlagen:

  • Antrag, ausgefüllt und von beiden Verlobten unterschrieben.

  • Gültiger Reisepässe und /oder Personalausweise von beiden Verlobten

  • Geburtsurkunden von beiden Verlobten

  • Aktuelle Meldebescheinigungen mit Vermerk des Familienstandes

  • Familienstandsbescheinigung

  • Meldebescheinigunge werden in Ungarn von jedem Bürgermeisteramt (polgármesteri hivatal) ausgestellt, in dessen Bezirk der Betroffene gemeldet ist oder zuletzt gemeldet war. Muss diese Familienstandsbescheinigung aber mit einer Apostille versehen werden, ist in jedem Fall für ganz Ungarn die folgende Stelle zuständig: Központi Okmányiroda Visegrádi u. 110-112 1133 Budapest kozponti.okmanyiroda@mail.ahiv.hu Tel. : +36 (1) 452-3622 Wenn ein Ehepartner ungarischer Staatsbürger ist bitte noch folgendes einreichen:

  • Rechtskräftiges, beglaubigtes Scheidungsurteil, falls der/die ungarische Verlobte geschieden ist. Bei Ehen, die nach dem 1.5.2004 in Ungarn geschieden worden sind, reicht in der Regel die sog. Art.39 Bescheinigung statt des Scheidungsurteils. Bei Ehescheidung eines Deutschen im Ausland (außer EU-Mitgliedstaaten): Anerkennungsbescheid der ausländischen

  • Ehescheidung durch die zuständige deutsche Landesjustizbehörde. Beglaubigte Sterbeurkunde, falls der/die ungarische Verlobte verwitwet ist.

Unterschriftsbeglaubigung und Gebühren auf der deutschen Botschaft in Budapest:

Ihre Unterschriften auf dem Antrag müssen beglaubigt werden, sofern Sie den Antrag nicht persönlich bei Ihrem Standesamt stellen.

Für die Beglaubigung der Unterschriften auf dem Antrag durch die Botschaft buchen Sie bitte über das Online-Terminvergabesystem einen Termin in der Kategorie „Unterschriftsbeglaubigung“, Terminvergabesystem

Der Antrag sowie alle weiteren Unterlagen sind von Ihnen direkt an das Standesamt zu übersenden.

Die Gebühren für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses fallen beim deutschen Standesamt an und können nicht bei der Botschaft eingezahlt werden. Bei der Botschaft bezahlen Sie nur die Gebühren für die Unterschriftsbeglaubigung in Höhe von 56,43 Euro bei Kreditkartenzahlung (nur Visa und MasterCard) bzw. bei Barzahlung den jeweiligen Gegenwert in Forint. Falls Sie beglaubigte Fotokopien benötigen fällt eine weitere Gebühr an. Diese beträgt 25,38 Euro bzw. bei Barzahlung den jeweiligen Gegenwert in Forint. Eine Barzahlung in Euro ist nicht möglich.


Das ungarische Standesamt:

Nun sind die ersten Formalitäten erledigt und es geht zum zuständigen Standesamt. Hierzu wird dort ein Termin vereinbart und wenn einer der Beteiligten nicht ungarisch spricht muss ein Dolmetscher dabei sein. Dort wird der Heiratstermin festgesetzt. Er darf höchstens 1 Jahr im voraus liegen und muss mindestens 31 Tage nach dem erstellen des Trauprotokolles liegen.

Vorab solltet ihr euch Gedanken über den Ehenamen machen und wie ihr euch die Zeremonie ( Musik, Ansprache z.B. der Eltern des Paares, Ehegelübde, Kerzen, Ringträger etc.) vorstellt.

Für die Standesamtliche Trauung sind auch zwei Trauzeugen notwendig, welche sich mit ihrem Ausweis/ Pass ausweisen müssen. Sollten die Trauzeugen nicht ungarisch sprechen ist auch hier ein Dolmetcher notwendig. Hier können wir euch im Kreis Kecskemét begleiten!


Der neue Nachname:

-        beide behalten ihren Geburtsnamen

-        man einigt sich auf einen der Nachnamen als Ehenamen

-        man wählt einen Doppelnamen, wobei die Reihenfolge egal ist

Die Ehefrau hat weitere Möglichkeiten. Sie heisst z.B. Sandra Müller der Ehemann Thomas Meier:

-        Meier Thomasné

-        Meier Thomasné Müller Sandra

-        Meierné Müller Sandra

 

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